Arbeitsrecht - 16 Grad sind das Minimum

Um der drohenden Energiekrise in diesem Winter zu begegnen, darf in öffentlichen Räumen nur noch bis auf 19 Grad geheizt werden. Auch für private Arbeitgeber gibt es neue Vorgaben für die einzuhaltenden Raumtemperaturen. Wie kalt darf es nun im Büro werden? Seit dem 1. September 2022 gilt ...

 

... die "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen" (EnSikuMaV) - zunächst bis zum 28. Februar 2023. Eigentlich sehen die Technischen Regeln für Arbeitsstätten" Temperaturen zwischen 12 und 20 Grad vor. Der höchste Wert ist für „leichte Arbeit“, also beispielsweise bei ruhigem Sitzen und gelegentlichem Gehen im Büro vorgesehen. 12 Grad sind nötig, wenn es um harte körperliche Arbeiten geht. 

Über die neue Energiesparverordnung haben Arbeitgeber die Möglichkeit, die geltenden Grenzwerte übergangsweise um ein Grad zu unterschreiten. Die Mindesttemperaturen im Büro müssen danach 

  • für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit 19 Grad,
  • für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 18 Grad
  • für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 16 Grad betragen.

Für körperlich schwere Tätigkeit muss die Mindesttemperatur weiterhin 12 Grad betragen. Auch an den Regelungen für die Raumtemperatur in Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räume, die mindestens 21 Grad vorsehen, ändert sich nichts. 

Während für öffentliche Räume die Mindesttemperatur gleichzeitig der Höchstwert ist, dürfen private Arbeitgeber ihre Räume auch weiterhin höher temperieren.

Quelle: Arag

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